casino cannes Hierzu sei eine europarechtliche Klärung der streitgegenständlichen Rechtsfragen notwendig. Kläger ist ein deutscher Anwalt, der eine Forderung eines Spielers auf Rückzahlung seiner Verluste abgekauft hatte und anschließend im eigenen Namen gegen den Online-Glücksspiel-Anbieter auf Malta (!) geklagt hat. Grund ist das maltesische Gesetz „Bill 55“, das maltesische Gerichte dazu verpflichtet, Urteile anderer EU-Staaten gegen maltesische Glücksspielanbieter nicht anzuerkennen. Bereits heute entscheiden viele deutsche Gerichte zugunsten der Verbraucher.
Da Tipico in diesem Zeitraum über keine Lizenz für Online-Sportwetten in Deutschland verfügte, forderte der Kläger seine Verluste zurück, da der Vertrag zwischen ihm und Tipico nichtig sei. Generalanwalt Emiliou nahm in seinen Schlussanträgen in erster Linie zu dieser wichtigen Vorlagefrage 7 Stellung. Ist ein Verbot von Online-Automatenspielen in Deutschland mit EU-Recht vereinbar? Das nationale Gericht legt dem EuGH konkrete Vorlagefragen vor, die es beantwortet haben möchte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich derzeit mit mehreren Verfahren zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Spielverluste bei Online-Sportwetten, Online-Poker oder Online-Casinos von Verbrauchern zurückgefordert werden können.
Rechtsexperten in ganz Europa – ebenso wie die nationalen Parlamente in Deutschland und Österreich – werten die Bill 55 als offenen Affront gegen das Unionsrecht. Die Regelung bezweckt nichts Geringeres, als die Vollstreckung ausländischer Urteile gegen Glücksspielanbieter mit Sitz in Malta systematisch zu vereiteln. Im Jahr 2023 hat das Parlament der Republik Malta in bemerkenswerter Eile ein Gesetz verabschiedet, das seither unter dem Namen Bill No. 55 europaweit für juristisches Stirnrunzeln sorgt. Erst wenn Luxemburg gesprochen hat, kann der BGH abschließend urteilen. Darüber hinaus dürfte es Tipico und Co. auch sehr schwer fallen nachzuweisen, dass sie sich an die Regeln gehalten haben - schließlich wurde das Einzahlungslimit regelmäßig verletzt und auch unerlaubte Live-Wetten wurden angeboten.
Die Kommission sieht in Bill 55 eine gezielte Schutzmaßnahme für die maltesische Glücksspielbranche und eine Untergrabung des gegenseitigen Vertrauens in der europäischen Rechtspflege. Wer in Deutschland oder Österreich ein rechtskräftiges Urteil gegen ein Online-Casino oder einen Sportwettenanbieter erstreitet, soll nach maltesischem Recht nicht mehr auf dessen Vermögen in Malta zugreifen können. Denn bevor in den ausgesetzten Verfahren wieder Bewegung kommt, wird auch der Bundesgerichtshof eine erneute Bewertung vornehmen müssen. Auch die Instanzgerichte hielten sich an diese höchstrichterliche Linie, sodass eine Vorlage an den EuGH aus der deutschen Justiz nicht zu erwarten war. All das erklärt, weshalb sich die Verfahrensdynamik am EuGH regelmäßig einer klaren zeitlichen Einschätzung entzieht – und warum Geduld im europäischen Vorabentscheidungsverfahren nicht nur eine Tugend, sondern eine Notwendigkeit ist. Dem Anbieter aus Malta lag lediglich eine maltesische Lizenz vor, aber keine deutsche.
Der EuGH hat sich deshalb mit der grundlegenden Problematik auseinandergesetzt, inwieweit nationale Glücksspielverbote den Binnenmarktfreiheiten und der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU entgegenstehen. In diesem Fall soll der EuGH nun eine Grundsatzfrage prüfen und zwar, ob das weitreichende Verbot von Online-Glücksspielen mit dem Europarecht vereinbar ist. Spielverluste aus den vergangenen zehn Jahren können zurückgefordert werden. Das wiederum machen sich Glücksspielanbieter mit Sitz auf Malta zunutze und verdienen weiterhin – wie zuvor – Milliarden. Malta hat nun bis Mitte August Zeit, auf das sogenannte Letter of Formal Notice zu antworten – andernfalls folgen weitere Schritte. Mitgliedsstaaten oder eben die Europäischen Kommission können ein solches Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass ein Mitgliedsstaat gegen EU-Recht verstößt.
Die meisten Anbieter hatten über viele Jahre keine gültige deutschlandweite Lizenz. Die Bill No. 55 besagt, dass Entscheidungen von Gerichten anderer Mitgliedstaaten für Verfahren gegen maltesische Glücksspielanbieter in Malta weder anerkannt noch vollstreckt werden. Mit diesem Gesetz will Malta seine Glücksspielindustrie schützen und durchsetzen, dass Urteile aus dem EU-Ausland gegen maltesische Glücksspielanbieter nicht anerkannt werden müssen. Die Regierungen von Portugal, Griechenland und Belgien, sowie die EU-Kommission äußerten sich dabei deutlich im Sinne des Klägers, lediglich die maltesische Regierung stellte sich (naturgemäß) auf die Seite von Tipico. Er ist zwar der Meinung, dass Tipico eine Lizenz hätte erhalten müssen, da der Anbieter die inhaltlichen Voraussetzungen für eine Erlaubniserteilung erfüllte, deutete aber an, dass er Tipico dennoch zur Rückzahlung der Verluste verurteilen würde.